Aufklärungsstunde zur Strafmündigkeit durch die Jugendkontaktbeamtin Vanessa Horn

Zu Beginn stellte sich Frau Horn vor und erklärte uns gleichzeitig an ihrer Berufsbezeichnung die verschiedenen Bezeichnungen, Ränge und die Hierarchie innerhalb der Polizei. Schnell wurde deutlich, dass zwei Bereiche bei der Polizei zu unterscheiden sind: Es gibt die Polizei auf Streife und die Kriminalpolizei.

Dazu eröffnete die Polizistin eine Fragerunde, die es uns ermöglichte, mehr über die jeweiligen Aufgaben zu erfahren. So trennt die Polizei auf Streife vor Ort die Beteiligten, versucht zu deeskalieren. Dann nimmt sie die Personalien auf, prüft, ob die Beteiligten bereits polizeibekannt sind oder sogar ein Haftbefehl vorliegt und schreibt abschließend eine Anzeige zu den Straftaten. Diese wird dann an die Kriminalpolizei weitergeleitet, die ihrerseits weiterermittelt, indem Beschuldigte und Zeugen befragt und weitere Beweise z.B. durch Spurensicherung gesammelt werden.

      

Nach einer kurzen Pause erläuterte die Beamtin den Begriff Strafmündigkeit und zeigte uns hypothetisch die mögliche Bedeutung von Straftaten am Beispiel von Beleidigung und Gewalttätigkeit auf unsere Zukunft auf. Sie machte klar, welche Auswirkungen schon kleinste Beleidigungen und Rangeleien innerhalb der Klasse haben können: Durch unglückliche Verkettungen können schwerste Verletzungen entstehen, die nicht nur zu Jugendarrest, Sozialstunden und hoher Verschuldung führen können, sondern auch dazu, dass man polizeibekannt ist. Sobald man volljährig wird, stellen Versicherungen Anspruch auf Erstattung der vorgestreckten Beträge. Will man den Führerschein machen, wird abgefragt, ob etwas in der Polizeiakte vorliegt. Sollte dem so sein, darf man die Fahrerlaubnis nicht erwerben. Außerdem werden Eltern, Jugendamt und ggf. die Ausländerbehörde über Zwischenfälle informiert. Besonders beeindruckt hat die Information, dass die Haftung der Eltern für Kinder ab 7 Jahren aufhört.

Obendrein erklärte Frau Horn auch sehr anschaulich an Beispielen aus dem Schulalltag das Problem der Mittäterschaft. Einerseits kann man schneller, als man denkt, zum Mittäter werden, andererseits sollte man wissen, dass auch Mittäter empfindliche Strafen erwarten, wenn sie überführt und verurteilt werden.

Zum Schluss listete Frau Horn noch verschiedene Straftaten (z.B. Drogen, Leistungserschleichung (z.B. Schwarzfahren, unterlassene Hilfeleistung, Anstiftung zu Straftat ...) auf und nannte noch gerichtliche Konsequenzen.

Die ganze Zeit über war Frau Horn bereit, jede Frage verständlich zu beantworten, und sie veranschaulichte ihre Aussagen mit Beispielen aus Fällen der vergangenen Jahre. Für uns war die Stunde interessant und aufschlussreich, auch wenn auf Grund von Zeitmangel nicht alle Fragen beantwortet werden konnten. Daher ist es gut zu wissen, dass Schülerinnen und Schüler, die Probleme oder Gesprächsbedarf haben, über Klassen- und Beratungslehrer jederzeit ein Reffen mit Frau Horn vereinbaren können, die jeden Monat eine Beratungssprechstunde am GymBo anbietet.

Hanna Möhlen und Justina Seysen, 8b

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